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Uran im Trinkwasser


Das auf der Erde weit verbreitete radioaktive Schwermetall Uran kommt in zahlreichen Uranverbindungen als natürlicher Bestandteil von Gesteinen und Mineralien sowie im Wasser, im Boden, in der Luft und somit auch in vielen Lebensmitteln vor. Uran reichert sich bevorzugt in den Knochen an. Bei chronischer Zufuhr erhöhter Dosen kommt es in erster Linie zu Nierenschädigungen. Aber auch die Lunge und die Leber können in Mitleidenschaft gezogen werden. Darüber hinaus kann Uran bei entsprechende Langzeitdosis Krebs und Erbgutveränderungen hervorrufen.

Neben dem erwähnten natürlichen Eintrag gelten insbesondere alte Abraumhalden des Uranbergbaus und der weiterverarbeitenden Industrie, die Verbrennung von Treibstoffen und Kohle sowie die Ausbringung uranhaltigen Phosphatdüngers als Ursache für das Vorkommen von Uran in der Umwelt.

Aus den genannten Gründen können die Urangehalte im Trinkwasser, in Mineral- und Tafelwässern unterschiedlicher Herkunft sowie in Lebensmitteln zum Teil stark variieren. Die durchschnittlich höchsten Gehalte (dabei bedeutet "höchste" Gehalte bis > 30 µg/kg, d.h. 0,00003 g/kg) findet man in Schalentieren, relativ niedrige Gehalte in frischem Gemüse, in Getreide und in frischen Fischen.

In Deutschland existiert zur Zeit kein gesetzlicher Grenzwert für Uran in Trink-, Mineral- und Tafelwasser sowie in Lebensmitteln allgemein. Die Weltgesundheitsorganisation WHO nennt einen Richtwert von 15 µg/l Trinkwasser für Erwachsene, das Umweltbundesamt einen "gesundheitlichen Leitwert" von ca. 9 µg/l Trinkwasser. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) weisen die Mineralwässer in Deutschland im Schnitt 1,06 - 4,15 µg/l Uran auf. Somit liegt der größte Teil des Mineralwassers unterhalb des von der WHO genannten Empfehlungswertes. Für die Verbraucher lässt sich somit derzeit kein nennenswertes gesundheitliches Risiko durch Uran in Lebensmitteln erkennen, obwohl ein uranfreies Leben kaum möglich ist, da die tägliche "Uranration" in fester Nahrung schon ca. 2 - 4 µg/kg beträgt. Wässer, die für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet sein sollen, sollten laut BMVEL jedoch keine erhöhten Urangehalte aufweisen. Daher wird über eine Verschärfung der bisherigen Regelungen nachgedacht, indem ein Höchstgehalt für diese Wässer geprüft wird. Grundsätzlich gilt jedoch für alle Stoffe mit gesundheitsgefährdenden Eigenschaften, dass deren Aufnahme durch die Nahrung so gering wie möglich sein sollte.

von Hendrik Müller