Keine Teststreifen mehr für Typ-2-Diabetiker
GKV-LEISTUNGSKATALOG
Berlin - Typ-2-Diabetiker, die kein Insulin spritzen müssen, bekommen Harn- und Blutzuckerteststreifen künftig nicht mehr von ihrer Krankenkasse bezahlt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschied die Streichung aus dem GKV-Leistungskatalog.
Begleitet wurde der Beschluss von erneuten
Protesten von Diabetiker-Organisationen.
Anders als ursprünglich vorgesehen, soll es
nun aber doch Ausnahmen geben: Ärzte
können nicht-insulinpflichtigen Typ-2-Diabetikern
auch in Zukunft Teststreifen verordnen,
wenn eine Blutzuckerkontrolle wegen einer
instabilen Stoffwechsellage als sinnvoll erachtet
wird. Dies kann zum Beispiel bei einer
Ersteinstellung oder einer Therpieumstellung
auf orale Antidiabetika mit hohem Hypoglykämierisiko
der Fall sein. Bis zu 50 Teststreifen
sollen Ärzte dann verschreiben dürfen.
Generell sieht der G-BA den Nutzen der Teststreifen
aber als nicht belegt an und stützt
sich auf eine Bewertung des Instituts für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG). Die Wissenschaftler
hatten sechs Studien zur Blutzuckerselbstkontrolle
ausgewertet und keine positiven
Auswirkungen auf Morbidität und Mortalität
gefunden.
Bereits im Vorfeld hatten Patientenorganisationen
den drohenden Ausschluss kritisiert.
