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Keine Teststreifen mehr für Typ-2-Diabetiker


GKV-LEISTUNGSKATALOG

Berlin - Typ-2-Diabetiker, die kein Insulin spritzen müssen, bekommen Harn- und Blutzuckerteststreifen künftig nicht mehr von ihrer Krankenkasse bezahlt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschied die Streichung aus dem GKV-Leistungskatalog.

Begleitet wurde der Beschluss von erneuten Protesten von Diabetiker-Organisationen.
Anders als ursprünglich vorgesehen, soll es nun aber doch Ausnahmen geben: Ärzte
können nicht-insulinpflichtigen Typ-2-Diabetikern auch in Zukunft Teststreifen verordnen,
wenn eine Blutzuckerkontrolle wegen einer instabilen Stoffwechsellage als sinnvoll erachtet
wird. Dies kann zum Beispiel bei einer Ersteinstellung oder einer Therpieumstellung
auf orale Antidiabetika mit hohem Hypoglykämierisiko der Fall sein. Bis zu 50 Teststreifen
sollen Ärzte dann verschreiben dürfen.
Generell sieht der G-BA den Nutzen der Teststreifen aber als nicht belegt an und stützt sich auf eine Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Wissenschaftler hatten sechs Studien zur Blutzuckerselbstkontrolle ausgewertet und keine positiven
Auswirkungen auf Morbidität und Mortalität gefunden. Bereits im Vorfeld hatten Patientenorganisationen den drohenden Ausschluss kritisiert.