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BKK zweifelt an Rabattverträgen


Berlin – Die Bahn BKK hatte sich mit ihren Rabattverträgen sehr bewusst gegen ein gängiges
Modell mit einem oder drei Rabattpartnern entschieden. Die Apotheken und ihre Kunden sollten
bei der Auswahl des Medikaments eine möglichst uneingeschränkte Auswahl haben. Die Begründung hat es in sich: „Aus Sicht der Bahn BKK sollte es nicht Aufgabe der Krankenkassen sein, den Versicherten vorzugeben, welche Arzneimittel sie erhalten. Schon gar nicht, wenn sich diese Entscheidung allein an wirtschaftlichen Interessen ausrichtet“, heißt es in einer Stellungnahme der Kasse.
Mit Blick auf die Qualität der Versorgung zweifelt die Bahn BKK sogar an den Einsparungen aus
den Verträgen: „Darüber hinaus ist nach unsere Auffassung keineswegs bewiesen, dass die
Substitution von Arzneimitteln keine nachteiligen Auswirkungen auf die Behandlung der Patienten
hat und dadurch zwangsläufig zu wirtschaftlichen Ergebnissen führt.“ Bei ihrem eigenen Modell sei
es der Kasse in erster Linie um die optimale Versorgung ihrer Versicherten gegangen. Trotzdem
wäre keiner der Beteiligten benachteiligt worden, so die Kasse. Doch dann blockierte die Vergabekammer die Ausschreibung. Aus Sicht der Vergabekammer verstoßen schon Ausschreibungen mit drei Partnern gegen das Vergaberecht, weil die Firmen keine Umsatzgarantien erhalten. Jetzt wartet die BKK auf eine richtungsweisende Entscheidung über Mehrpartnermodelle durch die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf – und stellt die Rabattverträge generell in Frage.