BKK zweifelt an Rabattverträgen
Berlin – Die Bahn BKK hatte sich mit ihren Rabattverträgen
sehr bewusst gegen ein gängiges
Modell mit einem oder drei Rabattpartnern entschieden.
Die Apotheken und ihre Kunden sollten
bei der Auswahl des Medikaments eine möglichst
uneingeschränkte Auswahl haben. Die Begründung
hat es in sich: „Aus Sicht der Bahn BKK sollte
es nicht Aufgabe der Krankenkassen sein, den
Versicherten vorzugeben, welche Arzneimittel sie
erhalten. Schon gar nicht, wenn sich diese Entscheidung
allein an wirtschaftlichen Interessen
ausrichtet“, heißt es in einer Stellungnahme der
Kasse.
Mit Blick auf die Qualität der Versorgung zweifelt
die Bahn BKK sogar an den Einsparungen aus
den Verträgen: „Darüber hinaus ist nach unsere
Auffassung keineswegs bewiesen, dass die
Substitution von Arzneimitteln keine nachteiligen
Auswirkungen auf die Behandlung der Patienten
hat und dadurch zwangsläufig zu wirtschaftlichen
Ergebnissen führt.“ Bei ihrem eigenen Modell sei
es der Kasse in erster Linie um die optimale Versorgung
ihrer Versicherten gegangen. Trotzdem
wäre keiner der Beteiligten benachteiligt worden,
so die Kasse. Doch dann blockierte die Vergabekammer
die Ausschreibung. Aus Sicht der Vergabekammer
verstoßen schon Ausschreibungen
mit drei Partnern gegen das Vergaberecht, weil
die Firmen keine Umsatzgarantien erhalten. Jetzt
wartet die BKK auf eine richtungsweisende Entscheidung über Mehrpartnermodelle durch die
Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf – und stellt die Rabattverträge generell in
Frage.
