Arzneimittel - Keine Angst vorm Beipackzettel
„In Einzelfällen Appetitlosigkeit, Kribbeln in den Händen, gelegentliche
Halluzinationen ...“ – solche oder ähnliche Angaben
aus Packungsbeilagen von Arzneimitteln können Patienten
Angst machen. Und so ist es kein Wunder, dass der Beipackzettel
für die meisten Menschen nicht gerade zur Lieblingslektüre
gehört. Doch die weit verbreitete Abneigung gegen
das Schriftstück hat mitunter fatale Folgen: Manche Patienten
ignorieren die Packungsbeilage komplett, andere beschließen
nach der Durchsicht, das Medikament lieber gar nicht erst
einzunehmen.Entscheidungen, die das Problem nicht lösen
und der Gesundheit sogar nachhaltig schaden können.
Dass sich viele Beipackzettel so abschreckend lesen, hat vor allem rechtliche Gründe. Seit 1978 sind die Arzneimittelhersteller gesetzlich verpfl ichtet, die Verbraucher lückenlos über Inhaltsstoffe, Wirkungen, Nebenwirkungen und mögliche Risiken aufzuklären. Inzwischen ist sogar die Reihenfolge der einzelnen Unterpunkte gesetzlich vorgeschrieben. Den Herstellern bleibt daher wenig Spielraum bei der Gestaltung der medizinischen Pflichtlektüre.
Aus Feind wird Freund
Der Beipackzettel soll den Patienten aber nicht etwa verunsichernoder ihm gar Furcht einflößen, sondern es ihm ermöglichen, das jeweilige Medikament richtig einzunehmen und über die vom Arzt verordnete Behandlung mit zu entscheiden. Insofern macht es Sinn, die Packungsbeilage aufmerksam zu studieren. Gut wenn man weiß, was sich hinter den einzelnen Abschnitten und Fachbegriffen versteckt und dann richtig handeln kann.
Wichtig ist es beispielsweise, die Dosierungsvorschrift ebenso einzuhalten wie Dauer, Häufigkeit und Zeitpunkt der Einnahme. Der Grund: Arzneimittel können nur optimal wirken, wenn sie in der richtigen Menge, zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Art und Weise angewendet werden. Ob vor, während oder nach dem Essen sind wichtige Details, die auf jeden Fall zu beachten sind. An die Dosierungsanleitung sollten sich Patienten immer halten – wenn der Arzt nichts anderes verordnet hat.
Risiken & Nebenwirkungen
Bedeutsam ist es auch, die Passagen über Gegenanzeigen,
Wechsel- und Nebenwirkungen richtig zu verstehen:
- Gegenanzeigen sind Krankheiten (z.B. Allergien) oder Lebensumstände (z.B. Schwangerschaft, Stillzeit), die die Einnahme des Medikaments ausschließen.
- Wechselwirkungen können zusammen mit anderen Medikamenten, aber auch mit bestimmten Lebens- oder Genussmitteln (z. B. Alkohol) auftreten. Sie können die Wirkung des Arzneimittels verstärken oder abschwächen.
- Nebenwirkungen sind seltener und oft auch harmloser, als
viele Patienten befürchten. Wie wahrscheinlich es ist, dass die
genannten Begleiterscheinungen auftreten, steht ebenfalls
in der Gebrauchsinformation:
• sehr häufig: bei mehr als 1 von 10 Behandelten treten Nebenwirkungen auf
• häufig: mehr als 1 von 100 Anwendern ist von der Nebenwirkung betroffen
• gelegentlich: Nebenwirkungen betreffen mehr als 1 von 1.000 Anwendern
• selten: mehr als 1 von 10.000 Patienten muss mit Nebenwirkungen rechnen
• sehr selten: Nebenwirkungen wurden bei weniger als 1 von 10.000 Anwendern beobachtet
Hilfestellung aus der Apotheke
Patienten können sich mit all ihren Fragen zum Beipackzettel und zum Medikament an das Team in der Apotheke wenden – egal, ob es sich um ein vom Arzt verordnetes oder um ein selbst gekauftes Präparat handelt. Der Apotheker weiß auch, ob sich bestimmte Medikamente miteinander vertragen, also gleichzeitig eingenommen werden dürfen oder nicht. Er kann medizinische Fachbegriffe übersetzen und somit dazu beitragen, Unsicherheiten abzubauen und Ängste zu beseitigen.
