Apotheke
Apotheken unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. So ist es kaum jemandem bekannt, dass es z.B. alle zwei bis drei Jahre für alle Apotheken eine "Revision" gibt, die Kontrolle der Aufsichtsbehörde. Dann stehen unangemeldet und plötzlich zwei Pharmazieräte in der Tür und verlangen spontane Einsicht in die Betriebsabläufe. Es sind alle Unterlagen und Personalpapiere vorzulegen, die Waren werden stichpunktartig u.a. auf Verfalldaten durchgesehen, die Apparate und Kühlschränke werden überprüft. Es wird aber auch die Warenpräsentation bewertet: Die Apothekenbetriebsordnung sieht eine Trennung der Arzneimittel von dem sogenannten Nebensortiment vor. So hat jeder Kunde freie Auswahl der Produkte und offenen Zugang zu allen Regalen, in denen keine Arzneimittel liegen. Diese wiederum sind durch einen Verkaufstisch von der freien Verfügung getrennt. Das Arzneimittel wird dem Patienten vom Apothekenpersonal, das als Berater fungiert, persönlich ausgehändigt. Der Gesetzgeber legt also den Apotheken strenge Fesseln an, macht dadurch aber auch deutlich, daß die Arzneimittelabgabe allein in der seriösen Atmosphäre eines speziellen Fachgeschäftes erfolgen darf. Garant dafür ist der die Apotheke leitende Apotheker und sein geschultes Personal.
Vorschriften gibt es auch für die Gestaltung der Räume. So muss neuerdings die Vertraulichkeit von Gesprächen durch die räumliche Aufteilung gegeben sein, z.B. auch durch die Einrichtung eines Beratungs- und Sprechzimmers. Die Arzneimittelherstellung muß in einem weitgehend geschlossenen Raum erfolgen, damit Kontaminationen ausgeschlossen sind. Das vorgeschriebene Labor hat eine Mindestgröße vorzuweisen.
Das Sortiment einer Apotheke ist streng festgelegt ("apothekenübliche Waren"). Erweitert wurde der Katalog der möglichen Produkte um einige "Hilfsmittel", also diejenigen Dinge, die zur Hilfe und Pflege von Patienten benötigt werden. Man kann in Apotheken auf ärztliche Verordnung oder durch Kauf Hilfsmittel wie z.B. Gehstöcke, Gehhilfen, Rollstühle oder Krankenbetten erhalten. Stützstrümpfe werden angemessen. Somit präsentiert sich die heutige Apotheke innerhalb der strengen gesetzlichen Auflagen als eine Stätte der umfassenden Gesundheitsberatung und fachlichen Arzneimittelabgabe, die auch anerkannte Anlaufstation für alle diejenigen Fälle ist, in denen Hilfe möglich sein kann.
von Dr. Jürgen Wrede
